„Als Bürgermeister der ehemaligen „Königin der Hanse“ und als Vormann der Neuen Hanse freue ich mich sehr über diesen Anlass. (...) Die Eintragung in das UNESCO-Register, die wir heute feierlich würdigen, ist Ehrung und Verpflichtung zugleich. Es geht um die Sicherung des dokumentarischen Erbes vor Gedächtnisverlust und Zerstörung und um das Bemühen, den Zugang zu diesen kulturell bedeutsamen und historisch wichtigen Dokumenten zu ermöglichen. Gerade in dem internationalen Ansatz sehe ich den „Charme“ und einen der Gründe für den Erfolg des Nominierungsantrags: Die Lübecker Initiative stand von Beginn an ganz im Geist der Hanse – gemeinsam über Grenzen hinweg handeln“, erklärte Hanse-Vormann Jan Lindenau.
Der UNESCO-Exekutivrat in Paris hatte im Mai des Jahres entschieden, die Dokumente in das MOW aufzunehmen. Insgesamt wurden 17 Einzeldokumente und Sammlungen zur Geschichte der Hanse in das MOW-Register aufgenommen – neben Stücken aus den deutschen Hansestädten Lübeck, Bremen, Hamburg, Braunschweig und Köln auch Dokumente aus Belgien, Dänemark, Estland, Lettland und Polen. Die Initiative zu dem UNESCO-Antrag war 2015 vom Lübecker Archivteam ausgegangen.