Die Delegiertenversammlung
Das oberste Organ ist die Delegierten- versammlung, zu der alle
Mitgliedsstädte ihre Delegierten entsenden können. Die
Delegiertenversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden
Städte beschlussfähig. Jede Stadt hat eine Stimme. Die Beschlüsse der
Delegierten- versammlung werden mit Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Sie befasst sich mit allen Fragen
und Problemen der Mitgliedsstädte der HANSE.
DIE HANSE heute
Organisation und Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft
Mitglied in der HANSE kann jede Stadt werden, die der historischen Hanse angehörte, ihr zugewandt war oder in der sich längere Zeit Hanseatische Kontore oder Niederlassungen befanden. Dies muss anhand historischer Dokumente oder Urkunden durch das jeweilige Stadtarchiv belegt werden. Der Antrag auf Aufnahme in DIE HANSE ist schriftlich durch die zuständigen Organe der Stadt/Gemeinde an die Kommission zu richten. Über die Zulassung entscheidet die Delegiertenversammlung auf Vorschlag der Kommission. DIE HANSE erhebt keinen Mitgliedsbeitrag.

- Die Aufnahme neuer Mitgliedsstädte
- Den Ausschluss von Mitgliedsstädten
- Satzungsänderungen und die Auflösung der HANSE
- Die Wahl des Präsidiums auf Vorschlag der Kommission
- Die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten auf Vorschlag der Kommission
- Die Vergabe der Hansetage auf Empfehlung der Kommission
- Die Zulassung von Projekten der HANSE auf Vorschlag der Kommission
- Die Kontrolle von Kommission und Präsidium
- Die ideelle und finanzielle Unterstützung der Youth Hansa

Die Kommission
Die Hansestädte in den
betreffenden Ländern wählen eine - Deutschland fünf - ihrer Hansestädte, die
sie in der Kommission vertreten wird. Folgenden Ländern, in denen zur Zeit
aktive Mitgliedsstädte vertreten sind, sowie der Youth Hansa und dem Präsidium
stehen Sitze und Stimmen in der Kommission zu:
Deutschland fünf Sitze, Belgien, England, Estland, Finnland,
Frankreich, Island, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen,
Rep. Belarus, Russland, Schottland und Schweden.
Die Kommission vergrößert sich automatisch um je einen Sitz bei Hinzukommen eines bisher noch nicht vertretenen Landes.
Darüber hinaus sind zu den Sitzungen der Kommission als beratende Mitglieder sowohl die Stadt einzuladen, die den letzten Hansetag ausgerichtet hat sowie die drei Städte, die die nächsten drei Hansetage ausrichten werden. Die HANSE-Gilde hat ebenfalls das Recht, mit einem Vertreter an den Sitzungen der Kommission mit beratender Stimme teilzunehmen.
Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit wählen die Länder erneut die Hansestädte, durch die sie in der Kommission vertreten werden wollen. Die Wiederwahl der Kommissionsmitglieder ist möglich.
Die Kommission tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und wird von der Präsidentin/dem Präsidenten geleitet. Ihr /Ihm stehen zwei Stellvertreter/innen zur Seite.
Die Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorschlagsrecht für die Wahl des Präsidiums an die Delegiertenversammlung
- Vorbereitung des jeweiligen Hansetages
- Vorbereitung der Delegiertenversammlung
- Erarbeitung konkreter Vorschläge in bezug auf die Politik und Organisation Der Hanse für die Delegiertenversammlung
- Überwachung der Gestaltung und Weiterentwicklung der Politik
- Abstimmung und Koordination der Projektarbeit der HANSE sowie nach Vorberatung durch das Präsidium
- Empfehlung über die Durchführung von Projekten an die Delegiertenversammlung


